SCHWEIZER FAHRZEUGZULASSUNG

Für die CH-Fahrzeugzu­las­sung muss das Fahrzeug bei der Zulas­sungsstelle vorge­führt wer­den. Dabei ist darauf zu acht­en, dass das Fahrzeug den ver­langten Vorschriften entspricht. Ger­ade beim Über­gang von Vorschriften (z.B. Änderung von Euronor­men oder tech­nis­chen Ausrüstungen)

Seit dem 1. Juli 2012 ist je nach Fahrzeug und Motorisierung eine CO2-Steuer fäl­lig. Diese gilt für Neuwa­gen und Occa­sio­nen die nicht älter als 6 Monate sind.
CO2 Rech­n­er ASTRA

 

FOLGENDE DOKUMENTE WERDEN BENÖTIGT:

  • Ein­fuhrbestä­ti­gung und Fahrzeugrechnung
  • COC – Europäis­che Übereinstimmungsbescheinigung
  • Anhand des COC muss die gültige Euronorm erfüllt sein
  • For­mu­lar 1320 A (Bekommt man nach­dem der Zoll und die MWST bezahlt sind)
  • Bewil­li­gung des ASTRA betr­e­f­fend der CO2 Sanktion
  • Je nach Aus­rüs­tung Bestä­ti­gun­gen für Fel­gen, Anhängekup­plung oder Fahrwerk
  • Bei US Fahrzeu­gen ist die Homolo­ga­tion sehr anspruchsvoll und umfan­gre­ich. Hier sollte man sich dies­bezüglich vor dem Import ganz genau erkundigen.

 

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