SCHWEIZER FAHRZEUGZULASSUNG
Für die CH-Fahrzeugzulassung muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug den verlangten Vorschriften entspricht. Gerade beim Übergang von Vorschriften (z.B. Änderung von Euronormen oder technischen Ausrüstungen)
Seit dem 1. Juli 2012 ist je nach Fahrzeug und Motorisierung eine CO2-Steuer fällig. Diese gilt für Neuwagen und Occasionen die nicht älter als 6 Monate sind.
CO2 Rechner ASTRA
FOLGENDE DOKUMENTE WERDEN BENÖTIGT:
- Einfuhrbestätigung und Fahrzeugrechnung
- COC – Europäische Übereinstimmungsbescheinigung
- Anhand des COC muss die gültige Euronorm erfüllt sein
- Formular 1320 A (Bekommt man nachdem der Zoll und die MWST bezahlt sind)
- Bewilligung des ASTRA betreffend der CO2 Sanktion
- Je nach Ausrüstung Bestätigungen für Felgen, Anhängekupplung oder Fahrwerk
- Bei US Fahrzeugen ist die Homologation sehr anspruchsvoll und umfangreich. Hier sollte man sich diesbezüglich vor dem Import ganz genau erkundigen.